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E-Rechnung empfangen

E-Rechnungen empfangen ohne ERP-Einführung.

Ab Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Das Wachstumschancengesetz macht den Empfang von XRechnung und ZUGFeRD zur Pflicht, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Eigene Empfangsadresse

Jede Firma erhält eine Adresse wie firma@e-rechnung-inbox.de. Lieferanten senden ihre XRechnung oder ZUGFeRD direkt dorthin.

Automatische Validierung

Format, Pflichtfelder, USt-IdNr. und Summenlogik werden sofort geprüft. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, nie verworfen.

DATEV-Export in einem Klick

Geprüfte Rechnungen werden als DATEV-Buchungsstapel-CSV exportiert und lassen sich direkt an den Steuerberater übergeben.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen?

Ab 01.01.2025: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können

Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen senden

Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden

Akzeptierte Formate: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML)

Archivierungspflicht: 10 Jahre, GoBD-konform, unveränderbar

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