Eigene Empfangsadresse
Jede Firma erhält eine Adresse wie firma@e-rechnung-inbox.de. Lieferanten senden ihre XRechnung oder ZUGFeRD direkt dorthin.
e-Rechnung Inbox bündelt XRechnung und ZUGFeRD für deutsche KMU und Steuerberater in einer festen Eingangsstruktur. Seit Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können; die Seite zeigt, wie Eingang, EN-16931-Prüfung, dokumentierte Freigabe, GoBD-konforme Archivierung und DATEV-Übergabe zusammenarbeiten.
Jede Firma erhält eine Adresse wie firma@e-rechnung-inbox.de. Lieferanten senden ihre XRechnung oder ZUGFeRD direkt dorthin.
Format, Pflichtfelder, USt-IdNr. und Summenlogik werden sofort geprüft. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, nie verworfen.
Geprüfte Rechnungen werden als DATEV-Buchungsstapel-CSV exportiert und lassen sich direkt an den Steuerberater übergeben.
Ab 01.01.2025: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen senden
Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden
Akzeptierte Formate: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML)
Archivierungspflicht: 8 Jahre, GoBD-konform, unveränderbar
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