E-Rechnung empfangen

E-Rechnungen empfangen – mit einer Prüfung, die Sie verstehen.

Ungültige XRechnung? Häufige Befunde erklären wir auf Deutsch – was fehlt und was zu tun ist; bei allen anderen sehen Sie die Meldung des KoSIT-Validators. e-Rechnung Inbox gibt Ihnen eine Rechnungsadresse für alle Lieferanten, prüft XRechnung und ZUGFeRD im Profil EN 16931 mit dem KoSIT-Validator, speichert den Prüfbericht bei der Rechnung und erstellt auf Knopfdruck aus den freigegebenen E-Rechnungen ein Monatspaket für Ihre Kanzlei – ohne ERP-Einführung.

14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte. Tarife ab 9,99 € im Monat zzgl. MwSt. – Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

Was Sie konkret bekommen

KoSIT-Prüfung, häufige Befunde erklärt

Ungültige XRechnung? Häufige Befunde erklären wir auf Deutsch – was fehlt und was zu tun ist; bei allen anderen sehen Sie die Meldung des KoSIT-Validators. Geprüft mit dem KoSIT-Validator, der Prüfbericht wird bei der Rechnung gespeichert. Gilt für XRechnung und ZUGFeRD im Profil EN 16931, nicht für reine PDF-Rechnungen.

Ein Paket je Monat für Ihre Kanzlei

Kein Softwarewechsel: ein Paket je Monat für Ihre Kanzlei – Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF), Originaldatei und Prüfbericht je freigegebener E-Rechnung, SHA-256-Prüfsummen. Reine PDF-Belege sind nicht Teil des Pakets.

Eine Adresse für alle Lieferanten

Eine Rechnungsadresse für alle Lieferanten: XRechnung, ZUGFeRD und PDF – auch mehrere Anhänge in einer E-Mail, ohne Absender-Freigabeliste.

Export-Stopp bei neuer Bankverbindung

Neue Bankverbindung beim Lieferanten? Kein Export an Ihre Kanzlei, bis die Änderung bestätigt ist – in jedem Tarif, ohne Zusatzmodul. Verglichen wird mit der IBAN aus den bisherigen Rechnungen dieses Lieferanten.

Aufbewahrung mit Nachweis

Mindestens 8 Jahre im Originalformat aufbewahrt: Änderungen werden auf Datenbankebene abgewiesen. Bei jedem Download in der App, in jeder Prüfungsmappe und bei jeder Übergabe an die Kanzlei wird die Originaldatei per SHA-256 geprüft – in jedem Tarif.

Die technische Prüfung unterstützt, ersetzt aber nicht Ihre eigene Rechnungsprüfung.

Nachweise statt Siegel

Was Sie selbst nachprüfen können

Statt eines Siegels zeigen wir Ihnen, wie Aufbewahrung und Prüfung bei uns funktionieren – und wo Sie das selbst nachrechnen können.

Original unverändert

Jede Originaldatei wird beim Eingang mit ihrer SHA-256-Prüfsumme gespeichert. Bei jedem Download in der App, in jeder Prüfungsmappe und bei jeder Übergabe an die Kanzlei wird sie dagegen geprüft; weicht sie ab, wird sie dort nicht ausgeliefert.

Prüfungsmappe je Rechnung

Für jede Rechnung ein ZIP mit Prüfbericht, Originaldatei und checksums.sha256. Die Prüfsummen rechnen Sie mit Bordmitteln Ihres Rechners nach, ohne unsere Software.

KoSIT-Bericht mit Version und Szenario

Der Prüfbericht nennt Version und Prüfszenario des KoSIT-Validators; der Originalbericht des Validators liegt der Prüfungsmappe bei.

Kein amtliches GoBD-Zertifikat

Ein amtliches GoBD-Zertifikat für Software gibt es nicht; die Finanzverwaltung erteilt keine Software-Testate. Die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung bleibt bei Ihrem Unternehmen.

Das Beispiel enthält nur erfundene Daten. Der KoSIT-Bericht darin ist nachgebildet und stammt nicht aus einem echten Prüflauf.

Prüfsummen nach dem Entpacken im Ordner prüfen: sha256sum -c checksums.sha256 (macOS: shasum -a 256 -c checksums.sha256).

Eigene Empfangsadresse

Jede Firma erhält eine Adresse wie firma@e-rechnung-inbox.de. Lieferanten senden ihre XRechnung oder ZUGFeRD direkt dorthin.

Automatische Validierung

Format, Pflichtfelder, USt-IdNr. und Summenlogik werden sofort geprüft. Fehlerhafte Rechnungen werden markiert, nie verworfen.

DATEV-Export in einem Klick

Geprüfte Rechnungen werden als DATEV-Buchungsstapel-CSV exportiert und lassen sich direkt an den Steuerberater übergeben.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen?

  • Ab 01.01.2025: Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können

  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz müssen E-Rechnungen senden

  • Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen senden

  • Akzeptierte Formate: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML)

  • Aufbewahrungspflicht: 8 Jahre, unveränderbar und nachvollziehbar nach den GoBD

Häufige Fragen zum E-Rechnungsempfang

Wie empfängt mein Unternehmen XRechnung und ZUGFeRD?
Jede Firma erhält eine feste Inbox-Adresse. Lieferanten senden strukturierte Rechnungen dorthin; der Eingang erkennt das Format, prüft die Daten und bereitet die Übergabe vor.
Muss jedes B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen im deutschen B2B-Verkehr elektronische Rechnungen empfangen können, unabhängig von ihrer Größe.
Was passiert nach dem Rechnungseingang?
Format und Pflichtfelder werden geprüft, Freigaben dokumentiert, das Original archiviert und geprüfte Rechnungen für DATEV oder den Steuerberater vorbereitet.

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