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e-Rechnung·Inbox
Wissen · Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer: Empfangspflicht ohne Panik umsetzen

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben Sie es bei der E-Rechnung doppelt gut — und einmal schlecht. Senden müssen Sie vorerst nicht. Empfangen aber schon, seit dem 1. Januar 2025. Was das konkret heißt, was Sie ignorieren dürfen und was nicht.

Als Kleinunternehmer entspannt empfangen.

Eine feste Adresse, jede XRechnung automatisch lesbar gemacht und acht Jahre revisionssicher abgelegt. Senden müssen Sie nichts.

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