Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO gilt für alle Kunden der e-Rechnung Inbox und regelt die Verarbeitung von Rechnungs- und Kontaktdaten in unserem Auftrag.
Verbindlichkeit
Diese Vereinbarung gilt für alle Kunden der e-Rechnung Inbox ab Vertragsschluss. Individuelle Ergänzungen können schriftlich vereinbart werden.
Unterauftragsverarbeiter (Gesamtliste)
• Supabase, Inc. (USA) – Datenbank, Objektspeicher, Authentifizierung; Verarbeitung in der EU-Region Frankfurt (AWS eu-central-1); EU-Standardvertragsklauseln • Vercel, Inc. (USA, EU-US Data Privacy Framework) – Hosting der Web- und API-Schicht in der EU-Region Frankfurt (fra1); Konten- und Protokolldaten können in den USA verarbeitet werden; EU-Standardvertragsklauseln • Mailgun Technologies, Inc. (USA) – Empfang und Versand von E-Mails über die EU-Region; EU-Standardvertragsklauseln • Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) – Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung • Functional Software, Inc. (Sentry, USA) – Fehler- und Sicherheitsmonitoring in der EU/DE-Region; EU-Standardvertragsklauseln • Inngest, Inc. (USA) – Ausführung von Hintergrundaufträgen (Auftragsmetadaten, keine Rechnungsinhalte); Standort laut Anbieter, EU-Standardvertragsklauseln • Upstash, Inc. (USA) – Ratenbegrenzung (gehashte Schlüssel, keine Inhalte); Standort laut Anbieter, EU-Standardvertragsklauseln • Cloudflare, Inc. (USA, EU-US Data Privacy Framework) – Bot-Schutz (Turnstile) auf öffentlichen Formularen • Fly.io, Inc. (USA) – Betrieb des KoSIT-Validators und der PDF-Prüfumgebung in der Region Frankfurt; EU-Standardvertragsklauseln • Microsoft Ireland Operations Limited – Azure Document Intelligence (OCR) in der Region Germany West Central • Google Ireland Limited – Google Analytics 4 und Google Ads nur nach Einwilligung über das Cookie-Banner; keine Verarbeitung von Rechnungsdaten (Website-Nutzung, kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für Kundendaten)
Mail-Relay / E-Mail-Empfang für Kundendomänen
Sofern der Auftraggeber eine eigene Domäne (z. B. rechnung@musterfirma.de) zum Empfang seiner Eingangsrechnungen an den Auftragnehmer delegiert oder über MX-Einträge auf die Mailserver des Auftragnehmers verweist, gilt für die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten ergänzend die folgende Teilklausel zum Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Diese Teilklausel ist verbindlicher Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Gegenstand und Dauer
Die Verarbeitung umfasst den Empfang, die Entgegennahme und die technische Vorverarbeitung eingehender E-Mails an eine vom Auftraggeber kontrollierte Domäne. Sie beginnt mit Zustellung der ersten E-Mail und endet mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach §147 AO und GoBD, spätestens jedoch mit Beendigung des Hauptvertrags zuzüglich der in der Löschklausel vereinbarten Überführungsfristen.
Art und Zweck der Verarbeitung
• Empfang von Eingangsrechnungen per E-Mail über eine vom Auftraggeber kontrollierte Domäne • Extraktion und Validierung strukturierter Rechnungsdaten (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X) • Revisionssichere Archivierung der Ursprungs-E-Mail einschließlich Anhängen • Bereitstellung der Daten zur Übergabe an Buchhaltungssysteme des Auftraggebers (z. B. DATEV Unternehmen online) • Ausschluss: Die Funktion dient ausschließlich dem Empfang; aktives Versenden von Werbe- oder Massen-E-Mails im Namen des Auftraggebers ist nicht Gegenstand dieser Klausel
Arten personenbezogener Daten
• Absender- und Empfängeradressen sowie Anzeigenamen • Angaben zu Rechnungsstellern und Rechnungsempfängern (Name, Firma, Anschrift, USt-ID, Bankverbindung) • Frei formulierte Inhalte in E-Mail-Text und Anhängen • Technische Metadaten (SMTP-Header, Zeitstempel, IP-Adressen der einliefernden Mailserver)
Kategorien betroffener Personen
• Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner des Auftraggebers • Mitarbeiter des Auftraggebers mit Bezug zum Rechnungseingang und zur Buchhaltung • Dritte, die in Rechnungen oder begleitender E-Mail-Korrespondenz namentlich genannt werden
Unterauftragsverarbeiter
Für den Empfang und die Speicherung der E-Mails werden die nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Sämtliche Verarbeitungen erfolgen innerhalb der EU bzw. unter EU-Standardvertragsklauseln: • Mailgun Technologies, Inc. – Empfang und Entgegennahme eingehender E-Mails • Supabase, Inc. – Datenbank, Objektspeicher und Authentifizierung (EU-Region) • Vercel, Inc. – Hosting der Web- und API-Schicht (EU-Region, Standort fra1) • Functional Software, Inc. (Sentry, USA) – Fehler- und Sicherheitsmonitoring in der EU/DE-Region; EU-Standardvertragsklauseln Der Auftragnehmer verpflichtet die Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein vergleichbares Schutzniveau und informiert den Auftraggeber vor Hinzuziehung oder Austausch weiterer Unterauftragsverarbeiter. Die vollständige Liste finden Sie im Abschnitt „Unterauftragsverarbeiter (Gesamtliste)“.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
• Verschlüsselung der Übertragung mittels TLS (STARTTLS, sofern vom Versenderserver unterstützt) • Verschlüsselung ruhender Daten (AES-256 in Objekt- und Datenbankspeicher) • Mandantentrennung über Row-Level-Security auf Datenbankebene • Revisionssichere Audit-Logs für Zugriff, Änderung und Löschung • Zugriff auf Produktionssysteme ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip mit Mehr-Faktor-Authentifizierung
Pflichten und Verantwortung des Auftraggebers
• Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und stellt sicher, dass die Delegation seiner Domäne (DNS-/MX-Konfiguration) rechtmäßig erfolgt • Der Auftraggeber informiert betroffene Lieferanten und Geschäftspartner gemäß Art. 13/14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten • Die Mail-Relay-Funktion wird ausschließlich für den geschäftlichen Rechnungseingang genutzt; private oder themenfremde E-Mails sind auszuschließen • Der Auftraggeber benennt eine Kontaktstelle für Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren betroffener Personen
Löschung und Rückgabe der Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrags werden die über die Mail-Relay-Funktion verarbeiteten E-Mails und die daraus extrahierten Rechnungsdaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gemäß §147 AO gelöscht. Vor Ablauf dieser Fristen kann der Auftraggeber die Daten jederzeit im standardisierten Exportformat (ZIP-Archiv mit Original-E-Mail, PDF/A und strukturierter XML-Rechnung) abrufen. Eine Herausgabe in anderer Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufwandserstattung.