— Häufige Fragen —

Häufige Fragen (FAQ) zur E-Rechnungspflicht und e-Rechnung Inbox

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Fragen vor dem Start

Ist PDF nicht auch eine E-Rechnung?
Eine reine PDF enthält keine strukturierten Rechnungsdaten und ist damit noch keine E-Rechnung. ZUGFeRD verbindet eine PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Daten. XRechnung ist ein reines XML-Format.
Muss ich meine bestehende E-Mail-Adresse weiterleiten?
Nein. Sie erhalten eine separate Adresse nur für Rechnungen, zum Beispiel ihrname@e-rechnung-inbox.de. Ihre bisherige Geschäftskommunikation bleibt unverändert. Mit einem passenden Tarif können Sie auch eine eigene Empfangsdomain verbinden.
Wir nutzen DATEV. Passt das?
Sie können DATEV-CSV und ein ZIP-Paket mit den Originalbelegen für Ihre Steuerberatung exportieren. Die direkte Übertragung zu DATEV Unternehmen online ist noch nicht freigeschaltet. Die CSV-Übergabe steht unabhängig davon zur Verfügung.
Was ist mit Kleinunternehmern?
Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Empfangspflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Größe. Senden dürfen Sie weiterhin wie gewohnt.
Kann ich damit Rechnungen schreiben?
Bewusst nein. e-Rechnung Inbox ist ein reines Empfangs- und Prüfsystem. Für den Versand empfehlen wir lexoffice, sevDesk oder Ihr bestehendes Warenwirtschaftssystem.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Frankfurt (eu-central-1), EU-Infrastruktur. Der Hoster ist ein zertifiziertes Rechenzentrum. Die AVV-Vorlage ist im Footer verlinkt; die Verfahrensdokumentation wird im Workspace generiert und kann dort exportiert werden.

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