— Häufige Fragen —
Häufige Fragen (FAQ) zur E-Rechnungspflicht und e-Rechnung Inbox
— Häufige Fragen —
Was man typischerweise fragt.
Ist PDF nicht auch eine E-Rechnung?
Nein. Ein klassisches PDF ist das digitale Foto eines Papiers — Maschinen können es nicht lesen. Eine E-Rechnung ist strukturiertes XML nach EN 16931. Nur XRechnung und ZUGFeRD (ab Comfort) gelten ab 2025 rechtlich als E-Rechnung.
Muss ich meine bestehende E-Mail-Adresse weiterleiten?
Nein. Sie erhalten eine separate Adresse nur für Rechnungen — z.B. ihrname@e-rechnung-inbox.de. Ihre Geschäftskommunikation bleibt unberührt. Eigene Domains können heute verbunden werden; die Route wird automatisch über Mailgun eingerichtet.
Wir nutzen DATEV. Passt das?
Ja, direkt. Wir exportieren DATEV-CSV und ein Steuerberater-Paket ZIP mit Originaldateien, Vorschauen, Manifest, Buchungsvorschlägen und README. Direkte DATEV-Übertragung bleibt beta- und produktionsfreigabe-gated.
Was ist mit Kleinunternehmern?
Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Empfangspflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Größe. Senden dürfen Sie weiterhin wie gewohnt.
Kann ich damit Rechnungen schreiben?
Bewusst nein. e-Rechnung Inbox ist ein reines Empfangs- und Prüfsystem. Für den Versand empfehlen wir lexoffice, sevDesk oder Ihr bestehendes Warenwirtschaftssystem.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Frankfurt (eu-central-1), EU-Infrastruktur. Der Hoster ist ein zertifiziertes Rechenzentrum. Die AVV-Vorlage ist im Footer verlinkt; die Verfahrensdokumentation wird im Workspace generiert und kann dort exportiert werden.