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e-Rechnung·Inbox
Wissen · Aufbewahrung

E-Rechnungen 8 Jahre aufbewahren: Was muss wirklich ins Archiv?

Acht Jahre klingen lang — und genau deshalb wird der Fehler so spät sichtbar. Was Sie von einer E-Rechnung wirklich aufbewahren müssen, wann die Frist beginnt und warum „wir haben das PDF“ im siebten Jahr keine gute Antwort ist.

Acht Jahre lückenlos — automatisch ab Eingang.

Jedes Original wird im Moment des Eingangs unveränderbar, mit Zeitstempel und über die volle Frist abrufbar gesichert.

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