Was bedeutet BR-DE-15?
Die Käuferreferenz (BT-10) fehlt. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist das die Leitweg-ID.
Einordnung: Formatfehler. Zu dieser Gruppe gehören fehlende Pflichtangaben, unzulässige Codes oder Formate und Abweichungen von der XML-Struktur.
Ein Verstoß gegen diese Regel bedeutet, dass die Datei an dieser Stelle den technischen Standard nicht erfüllt. Ob die Rechnung inhaltlich stimmt, beurteilt die Prüfung nicht. Korrigieren sollte die Datei der Rechnungssteller.
Welche Rechnungsfelder sind betroffen?
Der Regeltext nennt diese Geschäftsbegriffe (BT) und Gruppen (BG) der EN 16931:
- BT-10
Wer muss den Fehler korrigieren?
Grundsätzlich der Rechnungssteller, also Ihr Lieferant oder dessen Rechnungssoftware: Nur er kann die E-Rechnung neu erzeugen. Ändern Sie die empfangene Datei nicht selbst, sondern bewahren Sie sie auf und fordern Sie eine korrigierte E-Rechnung an. Wie Sie insgesamt mit einer fehlerhaften XRechnung umgehen, erklärt unser Wissensartikel.
E-Mail an den Lieferanten
Kopieren Sie die Vorlage, ergänzen Sie Rechnungsnummer und Datum und senden Sie sie an die Buchhaltung Ihres Lieferanten.
Betreff: Bitte um korrigierte E-Rechnung (Regel BR-DE-15) Sehr geehrte Damen und Herren, bei der technischen Prüfung Ihrer E-Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Datum] meldet der KoSIT-Validator einen Verstoß gegen die Regel BR-DE-15 der EN 16931 bzw. XRechnung: Die Käuferreferenz (BT-10) fehlt. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist das die Leitweg-ID. Bitte geben Sie in der E-Rechnung unsere Käuferreferenz (BT-10) an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
Quelle und Stand
Die Erklärung beruht auf dem offiziellen Regeltext. Maßgeblich ist immer die Meldung, die der Validator zu Ihrer Datei ausgibt. Stand: Oktober 2026.